Zinseinnahmen zählen zum persönlichen Einkommen jedes
Steuerpflichtigen. Wer mehr als den jährlichen Freibetrag an Zinsen bekommt, muss die Mehreinnahmen mit dem
persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Um in den Genuss der
Freibeträge zu kommen, muss der Sparer der depot- oder kontoführenden Bank
(oder der Bundesschuldenverwaltung) einen Freistellungsauftrag
erteilen. Andernfalls zieht die Bank von allen Zinseinnahmen direkt einen
Steuerabschlag ab. Weitere Zahlungen sind vom Sparer ggf. nach der
Steuererklärung zu leisten. Den Freistellungsauftrag erhält man auf formlose Anfrage von seiner Bank.
Wer Bundesschatzbriefe vom Typ B hält, bei denen die Zinsen nicht
jährlich überwiesen, sondern angesammelt werden, erhält diese am Ende der
Laufzeit auf einen Schlag ausgezahlt. Da die Besteuerung der Zinsen in dem
Jahr anfällt, in dem sie dem Sparer tatsächlich zufließen, kann man sehr
leicht böse Überraschungen mit dem Finanzamt erleben. Obwohl die Rendite
von Bundesschatzbriefen vom Typ A wegen des fehlenden Zinseszinseffektes
etwas geringer ist, scheinen diese für Sparer, deren künftige
Zinseinnahmen nahe am Freibetrag liegen, besser geeignet zu
sein.