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Schritt 4: Und der Staat kassiert natürlich mit

Zinseinnahmen zählen zum persönlichen Einkommen jedes Steuerpflichtigen. Wer mehr als den jährlichen Freibetrag an Zinsen bekommt, muss die Mehreinnahmen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Um in den Genuss der Freibeträge zu kommen, muss der Sparer der depot- oder kontoführenden Bank (oder der Bundesschuldenverwaltung) einen Freistellungsauftrag erteilen. Andernfalls zieht die Bank von allen Zinseinnahmen direkt einen Steuerabschlag ab. Weitere Zahlungen sind vom Sparer ggf. nach der Steuererklärung zu leisten. Den Freistellungsauftrag erhält man auf formlose Anfrage von seiner Bank.

Wer Bundesschatzbriefe vom Typ B hält, bei denen die Zinsen nicht jährlich überwiesen, sondern angesammelt werden, erhält diese am Ende der Laufzeit auf einen Schlag ausgezahlt. Da die Besteuerung der Zinsen in dem Jahr anfällt, in dem sie dem Sparer tatsächlich zufließen, kann man sehr leicht böse Überraschungen mit dem Finanzamt erleben. Obwohl die Rendite von Bundesschatzbriefen vom Typ A wegen des fehlenden Zinseszinseffektes etwas geringer ist, scheinen diese für Sparer, deren künftige Zinseinnahmen nahe am Freibetrag liegen, besser geeignet zu sein.

Schritt 1: Verleiht doch einfach Eure Kröten
Schritt 2: Zum Beispiel an den Staat
Schritt 3: Wer zahlt besser als Vater Staat?
Schritt 4: Und der Staat kassiert natürlich mit
Schritt 5: Was ist eigentlich mit Kursgewinnen?